„Englisch in der Grundschule – Und wie geht es dann weiter?“

- Gute Zusammenarbeit Attendorner Schulen -

 

(GS)Der Bedeutung der heute unverzichtbaren Weltsprache wurde auch in Nordrhein-Westfalen Rechnung getragen: Für das neue und zusätzliche Unterrichtsfach Englisch wurde die Stundentafel der Grundschule in den Klassen drei und vier um jeweils zwei Unterrichtsstunden erhöht. Für die weiterführenden Schulen hatte diese Änderung natürlich auch Konsequenzen: Seit dem Schuljahr 2005/2006 werden in NRW erstmals Kinder unterrichtet, die bereits zwei Jahre lang Englisch in der Grundschule gelernt haben.

 

Auf Initiative der St.-Ursula-Realschule gab es im Juni 2004 eine erste Zusammenkunft Attendorner Grund- und weiterführender Schulen. Wichtige Fragestellungen damals: Wie sieht der Englischunterricht in der Grundschule überhaupt aus? Was kann man tun, um den Grundschülern den Übergang in die 5. Klasse zu erleichtern?

 

 

Die Arbeitsgruppe ‚Grundschulenglisch’ möchte den Übergang

nach der Primarstufe unterstützend begleiten

 

Seitdem gab es regelmäßige Treffen der 15 Attendorner Schulen (Grundschulen, weiterführende Schulen, Förderschulen), in denen Erfahrungen ausgetauscht und zurückgemeldet wurden. Ein gemeinsam erarbeiteter Hospitationsplan war Grundlage für einen ersten Besuch im Englischunterricht der Grundschulen. In dieser Woche hospitierten nun die Grundschullehrer und -lehrerinnen an den beiden St.-Ursula-Schulen. Einhelliger Tenor in der Nachbesprechung: Die Grundschüler kommen mit einer großen Bereitschaft zur Kommunikation und einem deutlich erweiterten Wortschatz in den Sekundarstufenbereich.

 

Trotz der guten Zusammenarbeit wartet allerdings ein neues Problem: Ab Februar 2009 wird der Beginn des Englischunterrichts in das zweite Halbjahr des ersten Schuljahrs vorverlegt, die Situation beim Übergang nach der Grundschulzeit wird sich als wieder verändern. Neben den Treffen in der ‚Großgruppe’ wurden zusätzliche Zusammenkünfte der Grundschulen (evtl. Einführung eines einheitlichen Lehrwerks)  und weitere gegenseitige Hospitationen vereinbart.