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Vertretungskonzept der
St.-Ursula-Realschule
Hintergrund:
„Eine wesentliche Ursache
für das schlechte Abschneiden nordrhein-westfälischer Schülerinnen und Schüler
in internationalen und nationalen Vergleichsstudien liegt darin, dass die
Schüler in NRW zu wenig Unterricht erhalten. In NRW fällt inzwischen jede
achte Unterrichtsstunde aus.“ (Quelle: Bildungsportal NRW)
Im Laufe einer normalen
Schullaufbahn von 10 Jahren fällt also pro Schüler im Land NRW mehr als ein
ganzes Schuljahr aus.
Aus diesem Grund hat das
Ministerium eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, diesen Unterrichtsausfall zu
minimieren. Nachprüfungen, Konferenzen und Elternsprechtage dürfen nicht mehr in
der Unterrichtszeit stattfinden, Fortbildungen sollen in der unterrichtsfreien
Zeit durchgeführt werden usw. …
Die Schulleitungen müssen zur
Verbesserung der Situation verbindliche Vertretungskonzepte entwickeln und diese
auf Verlangen bzw. bei Schulinspektionen der Schulaufsicht vorlegen.
Situation in der
St.-Ursula-Realschule:
Das vergangene Schuljahr war ein
eher „ruhiges“ Schuljahr ohne gravierende Lehrerausfälle durch Krankheiten,
Unfälle oder Schwangerschaften. Vertretungen waren besonders zu leisten in
Zusammenhang mit Klassenfahrten und Unterrichtsgängen, Fortbildungsmaßnahmen
einzelner Kolleginnen und Kollegen bzw. ganzer Fachschaften, Spontanerkrankungen
meist kurzer Dauer und durch Teilnahme von Schulmannschaften an regionalen und
überregionalen Wettkämpfen. Das Kollegium ist gesundheitlich robust.
Statistik:
Der effektive Unterrichtsausfall
nach Vertretungsplanung belief sich im vergangenen Schuljahr 2005/2006 auf durchschnittlich etwa 3,7%, ist in den
unteren Klassen niedriger und in den höheren Klassen etwas höher. (Im
Landesdurchschnitt fällt jede 8. Std. aus, das entspricht 12,5%)
Den geringsten Ausfall hatte die
7b mit 2,4 %, den höchsten die 8a mit 4,7 %.
(2,5% entspricht etwa einer
Unterrichtswoche)
Damit stehen wir im
Landesvergleich hervorragend da. Dieser gute Wert konnte durch zahlreiche
geleistete Vertretungsstunden erreicht werden.
Zur Vertretungsplanung:
Unterrichtsausfall ist grundsätzlich weitestgehend zu
vermeiden. Dabei gelten die folgenden Regelungen, die auch unter
Berücksichtigung des Schülerfahrverkehrs sinnvoll erscheinen:
Grundsätze:
1. – 4. Stunden werden grundsätzlich ohne Ausnahme vertreten
eine Mindestversorgung von 5 Unterrichtsstunden pro Klasse und
Schultag ist der Normalfall
6. Stunden werden vertreten, wenn noch eine 7. Std. folgt, die
nicht vorgezogen werden kann
7. Stunden können nach Rücksprache mit dem Fachlehrer auf einen
anderen Wochentag verlegt werden, wenn in der 6. Std. kein Vertretungslehrer zur
Verfügung steht und die
7. Std. nicht anderweitig vorgezogen werden kann
7. Stunden können auch in andere Vormittage der Woche verlegt
werden, nicht jedoch über das Wochenende
Eckstunden werden - wenn möglich - vorgezogen, jedoch nur am
gleichen Tag
Pausenaufsichten werden vertreten
Lehrereinsatz:
Im Laufe des Schuljahres achtet der Stundenplaner auf gleichmäßige
und gerechte Belastung der einzelnen Kolleginnen und Kollegen
erste Vertretungsverpflichtung haben Lehrer mit noch nicht
geleisteter Vertretungsreserve (bei unbekannter Klasse jedoch Aufgabenstellung
durch einen Lehrer der Klasse)
danach übernehmen Lehrer der betroffenen Klasse die Vertretung,
vorzugsweise der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin
stehen diese nicht zur Verfügung, erfolgt die Vertretung durch
Lehrer mit dem gleichen Unterrichtsfach
stehen diese nicht zur Verfügung, erfolgt die Vertretung durch
irgendeinen Lehrer mit Freistunde; in diesem Fall unterstützt ein anderer
Fachlehrer der Klasse durch Stellen einer sinnvollen Aufgabe
steht kein Lehrer zur Vertretung zur Verfügung, wird die Klasse
durch einen Lehrer einer Nachbarklasse mitbetreut; in diesem Fall unterstützt
ein anderer Fachlehrer der Klasse durch Stellen einer sinnvollen Aufgabe
Mehrarbeit:
Mehrarbeit kann, solange keine andere Regelung durch Bistum oder
Land erfolgt, nach jeweils geltendem Recht monatlich abgerechnet werden
Zur Vermeidung von Härten kann in zu begründenden Einzelfällen
Mehrarbeit durch Stundenausgleich vermieden werden.
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